JVA, Maßregelvollzug, Betreutes Wohnen u. ä.
Sie sind eine Institution und möchten gerne Ihren Kunden Leistungen der Schuldnerberatung vermitteln, so sprechen Sie uns gerne an, in Niedersachsen unter 05475 959167, in NRW unter 0521 123050.
Wir kommen auf Wunsch zu einem persönlichen Gespräch zu Ihnen. Gemeinsam können wir dann festlegen, was genau Sie Ihren Kunden anbieten möchten und wie wir dies organisatorisch umsetzen können. Wir sind seit Jahren in Einrichtungen des Strafvollzuges tätig, bringen daher Erfahrungen im Bereich des Strafvollzuges mit und sind mit den damit einhergehenden Sicherheitsaspekten vertraut. Neben ganz individuellen Vereinbarungen bieten wir grundsätzlich Informationsveranstaltungen, Einzelgespräche und Präventionsveranstaltungen an.
1. Informationsveranstaltung
Gerne kommen wir in Ihre Einrichtung und halten dort eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema Schuldnerberatung / Schuldenbereinigungsverfahren / Verbraucherinsolvenz ab. Technische Ausstattung wird nicht benötigt. Alle Teilnehmer erhalten ausführliches Informationsmaterial.
Gleichzeitig erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, sich in eine Interessentenliste einzutragen. Innerhalb der folgenden Wochen wird dann ein Mitarbeiter des VerhandelBar-Teams zu einem persönlichen Gespräch in die Einrichtung kommen.
Nach Absprache mit der Institution finden dort regelmäßig offene Informationsveranstaltungen statt. Je nach Einrichtungsgröße und Anzahl der Menschen dort finden diese Veranstaltungen monatlich, alle zwei Monate oder auch quartalsweise statt. Die Veranstaltungen werden durchgeführt von Volljuristen, die insbesondere mit den speziellen Rechten im Strafvollzug vertraut sind. Eine Informationsveranstaltung dauert ca. eine Stunde. Inhaltlich wird informiert über
– das außergerichtliche Schuldenregulierungsverfahren mit den Möglichkeiten von
Einmalzahlungen, Ratenzahlungen oder Nullplan
– die Verbraucherinsolvenz / Regelinsolvenz
– die Wohlverhaltensphase und die Mitwirkungsverpflichtungen
– die Restschuldbefreiung und insbesondere auch die Nichtbefreiung von
Forderungen aus unerlaubter Handlung
– Pfändbarkeitsregelungen innerhalb und außerhalb der JVA
– Dauer und Kosten des Verfahrens
Die Teilnehmer erhalten ausführliches Informationsmaterial zu dem kompletten Ablauf der verschiedenen Verfahrensabschnitte. Zudem erhalten sie praktische Hilfe dabei, die Liste ihrer Gläubiger zu vervollständigen. Viele Inhaftierte verfügen aufgrund ihrer Inhaftierung nicht mehr über ihre (vollständigen) Schuldnerunterlagen. Sie erhalten dann Formulare, mit denen sie bei den einschlägigen deutschen Auskunfteien Eigenauskünfte beantragen können. Zudem wird eine Liste der häufigsten Gläubiger zur Verfügung gestellt.
2. Einzelgespräche
Wenn sich die Teilnehmer im Rahmen der Informationsveranstaltung oder im Anschluss daran für eine Einzelberatung angemeldet haben, so findet diese innerhalb der nächsten Wochen nach der Informationsveranstaltung statt. Die Betroffenen erhalten so genug Zeit, um ihre Unterlagen zusammen zu stellen oder sich diese bringen zu lassen. Die Einzelgespräche finden nach vorheriger Absprache in der jeweiligen Einrichtung statt. Die Beratungsgespräche werden durchgeführt von Volljuristen. Im Einzelgespräch wird das weitere Vorgehen besprochen und der Teilnehmer individuell zu seiner aktuellen Lebenssituation beraten.
Wenn die Situation es erfordert und der Teilnehmer dieses wünscht, findet im Anschluss an die Einzelberatung das Verfahren der Außergerichtlichen Schuldenregulierung statt. Dabei wird entweder mit dem Ziel einer Einigung eine Einmalzahlung oder eine feste Ratenzahlung angeboten oder mit dem Ziel der Verbraucherinsolvenz ein Nullplan angeboten. Unter der Leitung einer – mit den speziellen Kenntnissen der Schuldnerberatung und des Haftalltages vertrauten – Juristin führen unsere erfahrenen Bürokaufleute dieses Verfahren zügig durch. Je nach Anzahl der Gläubiger braucht ein Regulierungsverfahren mit einem Nullplan maximal 2-4 Monate und mit einem Vergleich maximal 3-6 Monate.
Soll das Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden, so werden die Insolvenzanträge in unserem Büro vorbereitet und vorausgefüllt. Nach Absprache mit den jeweiligen Einrichtungen werden dann mit den Teilenehmern wieder Einzelgesprächstermine vereinbart um gemeinsam den Antrag auszufüllen. Der komplette Antrag wird für spätere Nachfragen bei uns digitalisiert und dann von uns beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Wir vertreten den Schuldner im Insolvenzverfahren, in der anschließenden Wohlverhaltensphase stehen wir den Teilnehmern auch weiterhin für Nachfragen oder bei Unklarheiten zur Verfügung.
3. Präventionsveranstaltungen
Um Schulden von Anfang an zu verhindern bzw. während oder nach einer Insolvenz neue Schulden zu vermeiden, bieten wir entsprechende Präventionsveranstaltungen an. Es werden Planspiele zum Umgang mit Geld angeboten, Vorträge zu typischen Kostenfallen gehalten und auf Wunsch – speziell zur Entlassungsvorbereitung – Einzelberatungstermine vergeben. Die Präventionsarbeit wird durchgeführt in Kooperation von Juristen und Sozialarbeitern. Ergänzt wird die Arbeit an dieser Stelle durch Ehrenamtliche, die im Strafvollzug tätig sind.
4. Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt in der Regel komplett über öffentliche Mittel. In Niedersachen wird direkt mit dem Land abgerechnet, NRW hat insbesondere für den Strafvollzug spezielle Fallpauschalen für die Schuldenregulierung eingeführt. Die für Sie in Frage kommende Art der Finanzierung besprechen wir zu Beginn der Zusammenarbeit konkret im persönlichen Gespräch.